» Wenn Dir jemand wirklich zuhört. Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, die Verantwortung für Dich zu übernehmen oder Dich nach seinen Mustern zu formen – dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört. «
- Carl R. Rogers
Mein Angebot
​
Meine Methode: Personzentrierte Psychotherapie
​
Der Personzentrierte Ansatz geht auf den US-amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers (1902 – 1987) zurück und ist wissenschaftlich präzise dokumentiert.
Personzentrierte Psychotherapie geht davon aus, dass sich der Mensch in einem ständigen Veränderungsprozess befindet und dabei die Fähigkeit besitzt, sich konstruktiv zu entwickeln, eigenverantwortlich zu entscheiden und somit das eigene Leben zu gestalten.
Der Therapeut / die Therapeutin ist in diesem psychischen Wachstumsprozess Begleiter:in und Unterstützer:in, die jeweilige, einzigartige Beziehung zum Klienten / zur Klientin steht im Vordergrund.
​
Rahmenbedingungen
​
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, da die Beziehung zwischen Psychotherapeut:in und Klient:in für den Therapieverlauf von zentraler Bedeutung ist. Weiters klären wir in diesem Gespräch Ihre Beweggründe für die Therapie und Ihre Erwartungen an die Behandlung. Das Erstgespräch dauert eine Stunde und kostet € 40,–.
Setting / Kosten
Ich biete Einzeltherapie für Erwachsene an. Alternativ kann die Therapie auch online über Zoom stattfinden. Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet € 80,–.
Die Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie finden Sie unter folgendem Link: https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie.
Die übliche Frequenz ist einmal pro Woche, wird aber in Abhängigkeit und in Absprache mit der Klientin / dem Klienten und deren Bedarf individuell vereinbart. Die Dauer der Therapie hängt von der Thematik bzw. dem Leidenszustand der Klientin / dem Klienten ab und kann nicht vorhergesagt werden.
Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeut:innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klient:innen/Patient:innen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.
Absageregelung
Ich ersuche Sie, einen vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abzusagen, anderenfalls muss ich Ihnen diese Therapieeinheit in Rechnung stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Termin telefonisch, per Mail oder SMS ohne Angabe von Gründen abzusagen.
​